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Copfer

Doppeltes Fitnessgerät „Beinstrecker“ PTP 538T

Normaler Preis 753 €
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Das Gerät ist für die Entwicklung der Beinmuskulatur vorgesehen.

Komponenten: untere Basis, Hebelsystem, Griffe, Sitz.

Die Stützsäule des Geräts muss aus einem Stahlrohr mit einer Wandstärke von mindestens 3 mm und einem Mindestdurchmesser von 130 mm gefertigt und auf einer Plattform mit Bohrungen zur Befestigung am Fundament montiert werden. Die statischen Komponenten müssen aus einem einzigen Element bestehen. Bei beweglichen Elementen muss die Bewegung durch ein gegenüber äußeren Einflüssen widerstandsfähiges Gelenksystem gewährleistet werden. Die Sitze und Rückenlehnen müssen aus LLDPE (linearem Polyethylen niedriger Dichte) im Rotationsformverfahren („Rotomoulding“) gefertigt werden. Alle beweglichen Elemente, Enden, Schrauben und Muttern müssen mit Kunststoffschutzkappen abgedeckt werden.

Die Griffe werden aus einem Rohr mit einem Durchmesser von 33 mm und einer Wandstärke von 2,8 mm gefertigt und mit Gummi ummantelt, um ein Abrutschen der Hände zu verhindern.

Alle beweglichen Elemente, Enden, Schrauben und Muttern müssen mit Kunststoffschutzkappen abgedeckt werden.

Die Metallelemente müssen sandgestrahlt und elektrostatisch in zwei Schichten mit einer Mindeststärke von 100 Mikrometern lackiert werden, um ihre Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen zu gewährleisten.

Materialien: Stahl, LLDPE, Gummi, verzinkte Befestigungselemente, Kunststoffkappen an den Stellen der Gewindeverbindungen.

Das Fundament der Konstruktion muss Mindestabmessungen von L×B×H = 400×400×500 mm aufweisen.

Anforderungen an die Installation: Zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs müssen alle Stützelemente mindestens 0,50 m tief in den Boden eingebracht werden, um die Steifigkeit zu erhöhen; anschließend erfolgt die Betonierung (Beton BC 300). Die Montage der Elemente muss eine Demontage ohne spezielle Werkzeuge ausschließen.

Mindestabmessungen: Länge – 1570 mm, Breite – 540 mm, Höhe – 1160 mm. 

Zusätzlich zur vom Gerät eingenommenen Fläche ist gemäß den geltenden Vorschriften eine mindestens 1,5 m große Aufprallfläche vorzusehen.

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